Wir hatten bereits über die Unterhaltsreform berichtet. Kinder sollen nun besser gestellt werden. Es wird neben den Gewinnern aber auch Verlierer geben. Nun was heißt das im Einzelnen?
Kernpunkt der Reform sind die Stärkung des Kindeswohles, die Förderung der Eigenverantwortung Geschiedener, die finanziell verbesserte Möglichkeit geschiedener Unterhaltsverpflichteter neue Familien zu gründen und die Vereinfachung des gesamten Unterhaltsrechts.
Minderjährige Kinder und Kinder, die sich noch in der Schulausbildung befinden, werden vorrangig Unterhalt erhalten. Ziel dieser Regelung ist es auch, die Zahl der Sozialhilfe beziehenden Kinder zu senken. Ob dies gelingt, wird sicherlich von Region zu Region unterschiedlich zu beantworten sein.
Volljährige Kinder stehen ihnen mit Rang künftig nicht gleich.
Im Regelfall erhält der Betreuende Elternteil, also zumeist die Mutter, drei Jahre lang für sich Betreuungsunterhalt. Dabei werden nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt.
Zu den Verlierern der Reform zählen sicherlich Ehegatten, die keine Kinder betreuen. Sie werden nun angehalten, sich selbst um Arbeit und Einkommen zu bemühen. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Unterhaltsverpflichtete sich um die Abänderung der Unterhaltstitel bemühen werden. Es ist daher ratsam, sich von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht hier beraten zu lassen.
Das macht wiederum neue Lebensgefährten neben den minderjährigen Kindern zu den Gewinner. Denn die neue Beziehung wird weniger mit den Altlasten der Erstehe belastet. Dies mag der Zweiehe bzw. Zweibeziehung sicherlich guttun. Weiß man doch, dass Trennungen oft nur Resultat des Streites um das liebe Geld ist.
Viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite unterhaltsratgeber.de.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht