Das OLG Zweibrücken (Az.: 2 UF 102/08) hatte sich mit einer nicht ungewöhnlichen Frage zu befassen. In einer Ehe war es ca. neun Jahre lang nicht mehr zu sexuellen Intimitäten gekommen. Die Ehefrau war, vielleicht auch aus diesem Grund, eine sexuelle außereheliche Affäre eingegangen. Zwischenzeitlich lebt sie mit ihrem Geliebten auch zusammen. Dennoch forderte sie Trennungsunterhalt vom Gatten. Das Familiengericht hat der Ehefrau den Unterhalt zugesprochen. Doch der Gatte legte Berufung ein.

Und der Mann bekam vom OLG recht. Die Inanspruchnahme des Ehegatten empfanden die Richter als grob unbillig. Nach Auffassung der Richter lag eine intakte Ehe vor, aus der die Ehefrau ausgebrochen sei. Danach dürfte ausbleibender Sex der Annahme einer intakten Ehe nicht entgegenstehen; soweit die rechtliche Würdigung.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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