Das bringt nicht nur mancher Jurastudent durcheinander, auch mancher Anwalt verwechselt das schon mal. Urlaubsentgelt die die „Entgeltfortzahlung“ im Urlaub, das Urlaubsgeld die Zusatzleistung, um die Mehrausgaben im Urlaub auszugleichen, ähnlich wie das Weihnachtsgeld. Urlaubsentgelt ist gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt, das Urlaubsentgelt in Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen. Als ob das nicht schon kompliziert genug wäre,  kursiert zur Zeit ein Beitrag durch die Zeitungen, in denen Arbeitnehmern mit arbeitsvertraglichem Anspruch auf Urlaubsgeld Angst gemacht wird, das vertragliche Urlaubsgeld sei nicht sicher. Das entspricht weder rechtlich noch statistisch der Rechtswirklichkeit. In den meisten Arbeitsverträgen in denen Urlaubsgeld vereinbart ist, ist esUrlaubsgeld sicher und fest vereinbart: die freie und vor allem rechtswirksame Widerruflichkeit oder Freiwilligkeit doch eher die Ausnahme.

Wer Zweifel hat, informiert sich beim Anwalt seines Vertrauens und lässt den Arbeitsvertrag insoweit prüfen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.