das wünschen sich viele. Schnell ist man zu schnell unterwegs und wird geblitzt. Ärgerlich, denn ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts droht neben den happigen Bußgeldern ein Fahrverbot. Für viele ein richtiges Problem; zumal wenn der Führerschein beruflich dringend oder gar zwingend erforderlich ist. Oft läßt sich aber etwas machen:

Ist der Betroffene bisher nicht oder kaum verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten, wird gegen Erhöhung des Bußgeldes häufig von der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen. Am besten sollte bereits im Ermittlungsverfahren ausführlich(st!) dargelegt und nachgewiesen werden, weshalb der Führerschein so wichtig ist. Sollte die Behörde dem nicht folgen, ist rechtzeitig vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht noch nachzulegen. Richter schätzen es nämlich nicht, erst im Termin die neuen Argumente zu hören.

Das alles kann man selbst machen.  Es bietet sich aber an, einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt hinzuziehen. Denn manchmal gelingt es, die Sache auch ohne erhöhtes Bußgeld oder gar ohne Bußgeld vom Tisch zu bekommen; weil nur einem Rechtsanwalt steht Akteneinsicht zu. Und in den Akten kann man schon auf mal Fehler der Ermittler stoßen und diese dann zum Vortrag machen. Und ein Anwalt kennt die Anforderungen, die die Gerichte an den Vortrag zum Erfordernis der Fahrerlaubnis stellen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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