Jeder kennt sie, die Namen der großen Orkane. Die Aufzählung wäre sicherlich noch um einige zu ergänzen, wie etwa Lothar, der Weihnachten 1999 eine Spitzengeschwindigkeit von 272 km/h erreichte. Da geht dann auch mal was kaputt. Doch wer kommt für die Schäden auf? Zumeist die Versicherung, jedenfalls dann wenn das Risiko versichert ist. Dabei setzen die meisten Verträge für Schäden an Autos und Gebühren voraus, dass mindestens Windstärke 8 (ab 61 km/h) herrschte. In einer kleinen Reihe werden die einzelnen denkbaren Schäden besprochen. Und was ist alles versichert:

Auto

Wenn Dachziegel oder Bäume auf das Auto fallen, zahlt die Teilkaskoversicherung. Anders verhält es sich, wenn der Autofahrer in umgestürzte Bäume oder dergleichen fährt. Dies ist dann ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Wer die Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, verliert aber seinen Schadenfreiheitsrabatt. Dies gilt nicht, wenn es sich um Schäden handelt, die auch in der Teilkasko versichert sind.

Wohnungsinventar

Hier ist die Hausratversicherung eintrittspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sturmbedingt Regenwasser eintritt und Möbel oder Inventar beschädigt. Geht Glas zu Bruch, ist die Glasversicherung gefragt.

Schäden am Haus

Hier hilft die Gebäudeversicherung weiter. Diese zahlt bei Sturmschäden, aber auch bei Feuer- und Leitungswasserschäden. Die Versicherung ist auch eintrittspflichtig wenn etwa Bäume oder Gerüste auf das Gebäude stürzen und dieses beschädigen oder zerstören. Fallen Gegenstände von fremden Grundstücken auf das Gebäude, kann die Versicherung ggf. beim dortigen Eigentümer Regress nehmen. Dies regeln die Versicherung dann aber untereinander.

Die Reihe wird in Kürze fortgesetzt.

Weiteres zum Thema „Sturmschaden“ finden Sie hier und hier auf unserem blog.juracity.de.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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