Nicht nur das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit der Ausweitung von Befristungsmöglichkeiten sorgt weiter dafür, dass das Prekariat auch unter Wissenschaftlern zunimmt. Auch der nicht wenige Anwaltsbriefköpfe zierenden Lehrbeauftragte gehört zu den Selbstausbeutung betreibenden prekären Beschäftigungsverhältnissen, so die Süddeutsche Zeitung. Was mancher für eine Auszeichung (”Miniprof”) hält, ist in Wirklichkeit eine mangelder Nachfrage im Hauptberuf geschuldete Überbrückungstätigkeit oder ein schlecht bezahltes Zubrot.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Hochschularbeitsrecht.de