Wenn ein Unternehmer eine Ein-Euro-Kraft einstellen will, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht – schon deswegen, um prüfen zu können, ob die geplante Beschäftigung mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht (Arbeitsgericht Berlin Aktenzeichen 29 BV 11287/06).
Quelle: Verdi News vom 17.1.2007