Wie der Focus berichtet, hat das Amtsgericht Fürstenfeldbrück einem Vater verboten, seinen Sohn mit in den Türkei-Urlaub zu nehmen. Wegen der Terroranschläge seien die Sicherheitsbedenken der Mutter und ihre „Sorge um das leibliche Wohl des Kindes“ nachvollziehbar.

Quelle: Focus vom 4.9.2006 (zum Bericht)
Amtsgericht Fürstenfeldbruck vom 30.8.2006 – Aktenzeichen 1 F 956/05

Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser

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