so das LG Berlin in dem heutigen Newsletter (online hier) von www.biallo.de. Der Vermieter hatte im Mietshaus 13 Überwachungskameras installiert, um Graffitis zu unterbinden. Das hielt das Berliner Landgericht für übertrieben und verbot es.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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