Wie sich aus einer Pressemeldung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz vom 09.07.2007 ergibt, wird die Grenze für das Absehen von Strafe für den Besitz von Haschisch und Marihuana von zehn auf sechs Gramm gesenkt.

Entgegen der oft zu vernehmenden Annahme, Besitz der „weichen Drogen“ zum Eigenverbrauch sei nicht strafbar, (more…)

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