Viele Rechtsschutzversicherer, dabei als „Referenz“ dem klassischen Rechtsschutzversicherer ARAG folgend, versuchen mit einer grossen Zahl von Rechtsanwälten Rationalisierungsabkommen (ein Beispiel finden Sie beim DAV) zu vereinbaren. Diese sehen vor, dass die Anwälte auf gesetzliche Gebühren verzichten (den Rahmen nicht ausschöpfen, Pauschalpreise vereinbaren, eine niedrige Erstberatungsgebühr oder gar kostenlose Erstberatung für die Versicherten dieser Rechtsschutzversicherung anbieten). Vergleichende Übersichten hat der DAV ins Internet gestellt (Tabelle 1 :: Tabelle 2 und Tabelle 3).

Aber auch „Hausbesuche“ (Advocard) oder 24h-Service (Allianz) werden den Vertragsanwälten abverlangt. Das sind wirklich die Bereiche, in denen die Mandanten am wenigsten Probleme mit der Anwaltschaft haben. Die Versicherer tun im übrigen so, als ob ihre eigenen Anwälte die Leistungen erbringen würden (vgl. nur BGH vom 20.11.2003 -I ZR 104/01, zur vermeintlichen Rechtsberatung durch einen Automobilclub), was mehr als problematisch sein dürfte.

Wer als Anwalt ein solches Abkommen unterschreibt, darf sich auf das allgemeine Prinzip bei geschäftlichen Abhängigkeitsverhältnissen verlassen, dass die Konditionen in den Folgejahren nicht besser werden …

Was Versicherer sich so alles einfallen lassen, um bei den Kosten zu sparen (Wachstum ist bei 6ß % Marktabdeckung halt nicht so einfach zu generieren und erfordert intelligentere Massnahmen als das plumpe „Lopez-Prinzip“: „Liebe Geschäftspartner, ab nächstes Jahr macht ihr dasselbe für 10 % weniger, das darauf folgende Jahr für 20 % usw., damit wir unsere tolle Zusammenarbeit fortsetzen können“) kann man auf einem speziell für gute und schlechte Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherern gemachten Weblog nachlesen (und was aus den von Lopez beratenen Firmen Opel – war vor Lopez auf Platz 2 bei den Zulassungen – und VW geworden ist oder noch wird, kann man der Tagespresse und der Geschichte entnehmen). Auf dem RSV-Blog kann man sich auch wenigstens einen ungefähren Eindruck davon machen, mit welchen Versicheren es viele Probleme gibt und mit welchen Versicherern wenige. Allerdings sollte man dies – liebe RSV-Blogger – statistisch ins Verhältnis zu den Marktanteilen setzen, nur dann wird es aussagekräftig.

Wie Rechtsschutzversicherer sich gegenüber den Anwälten verhalten, ist auch interessant für Verbraucher, denn die Kosten sind nur die eine Seite der Münze, die Leistungen sind bei gleichen ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) sehr unterschiedlich, wie jeder Anwalt weiss. Der Preis ist die eine Seite. Das es einen Zusammenhang zwischen Preis und Leistung gibt, weiss niemand besser als die geschäftserfahrenen Angelsachsen: „You get what you pay“, also: „Du bekommst das, was Du bezahlst“.

Also liebe Anwälte: Finger weg von solchen Vereinbarungen. Nur dann scheitert das Vorhaben der Versicherer, die nach 14 Jahren erfolgte Gebührenanhebung durch das RVG zu konterkarieren. Und liebe Rechtsschutzversicherer: Ihr werdet den Markt dadurch anders neuverteilen (s. Schicksal Opel), als Euch lieb ist. Denn schlichte Massnahmen helfen nur bei schlichten Problemen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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