Dessen ist sich jedenfalls der Richterbund sicher. «Eine Klage einzelner Richter gegen ihren Dienstherrn hätte durchaus Aussicht auf Erfolg», sagt der Landesvorsitzende des Richterbundes NRW, Jens Gnisa, auf dpa-Anfrage. Der Vorsitzende berief sich dabei auf eine Studie des Düsseldorfer Finanzrichters und Besoldungsexperten Hans Wilhelm Hahn. Nach dieser Studie sind die Richtereinkommen, die zwischen 1992 und 2007 um 23, 1 % angehoben wurden, nicht mehr dem Amt angemessen. Da die Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum um mehr als 31 % gestiegen seien, habe die Richterbesoldung keine Anbindung mehr an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, wie es gesetzlich gefordert sei.
Letzte Woche hatten in NRW 1300 Richter und Staatsanwälte – die grösste Richterdemo in der Geschichte des Landes – gegen die Sparpläne des Landesregierung demonstriert.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte