LAG Düsseldorf

Köln bleibt Köln und Düsseldorf bleibt Düsseldorf

Die Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom heutigen Tage wird bei den Landesarbeitsgerichten in Köln und in Düsseldorf für Erleichterung gesorgt haben. Wie das Justizministerium mitteilte, sind die Pläne für ein gemeinsames rheinisches Landesarbeitsgericht vom Tisch.

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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Neuer Sozialplan führt nicht zu einer höheren Abfindung

Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit seinem Urteil vom 26.01.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 9 Sa 631/06) entschieden und dem Kläger somit einen Anspruch auf eine höhere Abfindung durch einen neuen zweiten Sozialplan nach der gesamten Stillegung des Betriebs verwehrt.

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Veröffentlicht am: 17. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Agfa Gevaert AG: LAG Düsseldorf bestätigt Urteile zum Widerspruchsrecht bei fehlerhafter Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB

Am 13.12.2006 fand vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf die nächste Runde von Verfahren gegen die Agfa Gevaert AG statt. Dabei bestätigte das LAG Düsseldorf seine bisherige Rechtsprechung und die vorangegangenen Berufungsurteile (blog.juracity berichtete) zum Widerspruchsrecht der Mitarbeiter bei einer fehlerhaften Unterrichtung nach § 613 a BGB.

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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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Frist für Widerspruch bei Betriebsübergang (§ 613 a BGB) läuft erst nach ordnungsgemässer Unterrichtung

so das Bundesarbeitsgericht in zwei jetzt im Volltext vorliegenden Urteilen (JuracityBlog hatte bereits nach der Pressemitteilung des BAG berichtet). Die beiden Entscheidungen befassen sich mit teilweise unterschiedlichen Gesichtspunkten einer ordnungsgemässen Unterrichtung nach § 613 a Absatz 5 BGB und sind schon deswegen für die arbeitsrechtliche Praxis von ausserordenlicher Bedeutung. Die beiden Entscheidungen werden für mehr …

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Veröffentlicht am: 27. Oktober, 2006 von RA Felser
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Süddeutsche Zeitung empfiehlt www.kuendigung.de

in dem leider nur kostenpflichtig im Internet lesbaren Artikel „Bescheid wissen, Nachteile vermeiden: Kündigung aus Altersgründen gesetzeswidrig. Mit 65 Jahren gibt es keine Pflicht zur Rente. Arbeitsverträge können aber bis Erreichen des Ruhestands befristet werden / Lebensalter bei Sozialauswahl irrelevant“ zum aktuellen Thema Altersgrenze. Auf www.kuendigung.de können die im Artikel zitierten Urteile des BAG, LAG …

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Veröffentlicht am: 26. Oktober, 2006 von RA Felser
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