LAG Düsseldorf unterbindet Flucht einer Klinik aus dem Betriebsverfassungsgesetz
Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat mit seinem Beschluss (gerichtliches Aktenzeichen: 8 TaBV 58/06) die Flucht einer Klinik aus dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes in den Bereich des Kirchenrechts gestoppt.
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Veröffentlicht am: 31. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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