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BAG: Internet für den Betriebsrat

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.

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Veröffentlicht am: 27. Januar, 2010 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat hat Anspruch auf einen PC

Ein für 30 Filialen einer Drogeriemarktkette zuständiger siebenköpfiger Betriebsrat, der bisher nur über eine elektrische Schreibmaschine mit Korrekturband verfügt, hat Anspruch auf einen PC. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluss vom 9.1.2008 (7 TaBV 25/07).

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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat?

Wer ist zuständig für die Mitbestimmung bei Maßnahmen, die mehrere Unternehmen oder Betriebe betreffen? Diese Frage stellt sich in größeren Unternehmen bei der Zuständigkeit zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat (GBR), in Konzernen wird es dann ganz kompliziert, denn dann streitet sich auch noch der Konzernbetriebsrat (KBR). Der Arbeitgeber beteiligt lieber ein Gremium als viele, dass steigert …

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Veröffentlicht am: 10. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsratsspiele

Spielerisch das nötige Wissen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht erwerben, welches Betriebsratsmitglied träumt nicht davon? Eine Betriebsratskollegin

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Veröffentlicht am: 24. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat und Insolvenz

Schlimm ist es, wenn der Betrieb in die Insolvenz gehen muss. Und Betriebsräte sind doppelt betroffen, denn sie sind eben auch Arbeitnehmer dieses Betriebs. Viele Insolvenzverwalter ignorieren, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch in der Insolvenz gilt. Der Insolvenzverwalter ist keinesfalls Fürsprecher der Mitarbeiter; es geht ihm vielmehr meist nur darum, die Mitarbeiter und natürlich den Betriebsrat …

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Veröffentlicht am: 16. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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