weil die belgischen Behörden den Stern Redakteur im Zuge seiner Recherchen wegen Korruption in der EU 10 Stunden festgenommen und seine Wohnung und sein Büro in Brüssel durchsucht hatten. 30.000 Euro allein an Anwaltskosten muss der belgische Steuerzahler ausgleichen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah einen Verstoss gegen den presserechtlichen Informantenschutz (Meinungsfreiheit) und verurteilte Belgien – anders als noch der EuGH – den Journalisten zu entschädigen.

 Quelle: Pressemitteilung des EGMR vom 27.11.2007
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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