denn um 10 Uhr beginnt die Verhandlung, so die Pressemitteilung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz. Einlass ist ab 9:30 Uhr, die Zahl der Sitzplätze ist auf 80 limitiert. Wenn das mal reicht …
GdL Chef Schnell hat trotz meiner im Blog geäusserten Bedenken 😉 zum Verlust des Unfallschutzes bei Unterbrechung der Kur seinen Kuraufenthalt für die Verhandlung unterbrochen. Ob´s hilft, mag bezweifelt werden; da sehr wahrscheinlich ist, dass der Streik im Güterverkehr erlaubt wird, also die Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz aufgehoben wird, bleibt ein schaler Nachgeschmack. Den Streik überlässt er – selbst kurend – seinem Stellvertreter, designierten Nachfolger und seinen Kollegen, den Triumph dagegen will er selber nach Hause fahren.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte