Bereits in der vergangenen Woche berichtete JuracityBlog über ein Berufungsurteil des Hamburger Oberlandesgericht vom 22.08.2006, wonach Betreiber von Online-Foren nicht allgemein und generell zur Überprüfung ihrer Foren auf Rechtsverstöße verpflichtet sind. Dieses Urteil steht im Einklang mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf in einem vergleichbaren Fall.

Das OLG Düsseldorf führte in seinem Urteil vom 07.06.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: I-15 U 21/06) aus, dass dem Betreiber eines Onlineforums keine allgemeine Überwachungs- und Überprüfungspflicht dahingehend obliege, ob rechtswidrige Inhalte in dem Forum enthalten seien.

Diese spezielle Verpflichtung des Forenbetreibers, rechtswidrige Beiträge (in diesem konkreten Fall die Bezeichnung des Klägers als „Pleitier“ und „dumm, dümmer geht`s wirklich nicht“) unverzüglich zu löschen, entstehe erst mit der Kenntnisnahme des Betreibers von diesen Äußerungen in dem Forum.

Genau diesen Ansatz des OLG Düsseldorf hat das OLG Hamburg aufgenommen und in seinem Urteil bestätigt. Man darf nun gespannt darauf sein, wie sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe – immer vorausgesetzt, dass es zu einem Revisionsverfahren kommt – zu dieser Problematik äußert und ob er die Rechtsprechung der beiden Oberlandesgerichte bestätigt.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.kuendigung.de

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