so entschied gestern das Arbeitsgericht Gelsenkirchen zugunsten des kurz vor der Pensionierung stehenden Chefarztes. Dieser hatte 66000 Euro unterschlagen und hatte deswegen die ausserordentliche Kündigung erhalten. Das Arbeitsgericht war allerdings der Ansicht, dass mit Rücksicht auf das langjährige Beschäftigungsverhältnis und die bald bevorstehende Verrentung eine allerletzte scharfe Abmahnung ausgereicht hätte. Das Krankenhaus hat angekündigt, in die Berufung gehen zu wollen, wie die WAZ berichtet.

1 Kommentar

  1. willmann
    10. Mai 2007 18:22

    Da sind schon fristlose Kündigungen wegen Diebstahls eines Brötchens als wirksam entschieden worden.