Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn hat mit seinem Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 04.08.2006 den beiden Antragstellern Recht gegeben und die Verunglimpfung durch Familienangehörige im Internet untersagt.
Hintergrund dieses Verfahrens ist eine Familienstreitigkeit zwischen dem Vater und dem Bruder auf der einen Seite sowie der Tochter bzw. der Schwester auf der anderen Seite. Die Tochter/Schwester hatte über ihren Vater und ihren Bruder verschiedene ehrenrührige Behauptungen und Äußerungen ins Internet gestellt. So hat sie ihren Vater und ihren Bruder unter anderem als „Haie“ bezeichnet. Die beiden Betroffenen haben sich dies nicht gefallen lassen und eine einstweilige Verfügung gegen ihre Angehörige beantragt.
Diesem Antrag hat die erkennende Kammer entsprochen und der Tochter aufgegeben, es zu unterlassen, bestimmte Tatsachenbehauptungen und beleidigende Äußerungen zu tätigen und im Internet zu verbreiten. Nach Ansicht der 6.Zivilkammer habe die Tochter kein schutzwürdiges Interesse an einer Verbreitung der Tatsachenbehauptungen und Äußerungen. Zudem fehle es an einem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit, da es sich um eine innerfamiliäre Auseinandersetzung aus der Vergangenheit handele. Bei den getätigten Äußerungen stehe die Herabwürdigung der Betroffenen im Vordergrund, die von dem Vater und dem Sohn so nicht hingenommen werden müßten.
Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, so dass zu befürchten ist, dass der Familienstreit in die nächste Runde geht und sich noch ein Gericht damit auseinandersetzen muss.
Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn vom 04.08.2006
Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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