Der Bundesgerichtshof hat in einem heute in einer Pressemitteilung veröffentlichten Beschluß (BGH, Beschluß vom 31.1.2007 – Aktenzeichen StB 18/06, Volltext) die Wünschen der Strafverfolgungsorgane, Rechner in Unternehmen und Wohnungen auszuspionieren, eine deutlich Absage erteilt. Zur Zeit sieht der Bundesgerichtshof keine gesetzliche Rechtsgrundlage für das Ausspähen der Computer verdächtiger Personen.
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- 5. Februar 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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