95 % aller Befragten finden unerbetene Telefonwerbung unverschämt, so die Kölnische Rundschau unter Bezugnahme auf eine Umfrage der Verbraucherzentralenmit 3500 Teilnehmern. Gewerbliche Anrufe sind nicht nur unverschämt, sondern auch wettbewerbswidrig. Zuletzt hat das Landgericht Wiesbaden eine Versicherung verurteilt, die ihre Versicherten ohne deren Zustimmung anrufen liess, um ihnen Angebote zu unterbreiten. Das Gericht war zu Recht der Meinung, dass die Angabe der Telefonnummer im Antragsformular nicht ausreiche, um als Zustimmung zu gelten.

Unternehmen und Agenturen haben offensichtlich nicht dazugelernt. Verbraucher werden weiterhin mit SPAM, Telefonanrufen und mit Rectangles (die sich nur zeitverzögert schliessen lassen) umworben. Auch auf den Seiten so seriöser Anbieter wie T-Online findet sich diese Masche. Im Fernsehen tauchen ähnliche Formate auf. Scheinbar glaubt die Werbebranche tatsächlich, dass auch verärgerte oder genervte Kunden kaufen. Wenn das mal langfristig kein Irrtum ist.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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