Nach einer aktuellen Mitteilung des Beamtenbundes Baden-Württemberg hat der VGH Mannheim am 24. Juli die Wahl des Gesamtpersonalrat der Stadt Mannheim für ungültig erklärt.

In der Stadt Mannheim war Ende 2005 ein Gesamtpersonalrat gewählt worden. An der Wahl hatten auch Mitarbeiter kommunaler Eigenbetriebe teilgenommen. Das führte zur Anfechtung der Wahl durch Beschäftigte, die über ihre Fachgewerkschaften Mitglieder des BBW-Kreisverbands Mannheim sind. Der VGH Mannheim hat sich damit offensichtlich der Sichtweise des VG Karlsruhe angeschlossen, das in erster Instanz davon ausging, daß die Beschäftigten der Eigenbetriebe nicht an der Gesamtpersonalratswahl hätten teilnehmen dürfen, da die Eigenbetriebe selbständige Dienststellen seien.

Fundstelle: Mitteilung des BBW vom 25.07.2007

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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