Weller hatte von Jauch 31.300 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld dafür verlangt, dass dieser in der Sendung “Wer wird Millionär” einem Kandidaten, der auf Weller tippen wollte, entgegengehalten hatte: “Der sitzt ja dauernd im Knast”. Weller beklagte den Verlust von Engagements und verlangte ausserdem einen Wideruf. Das OLG Brandenburg (Urteil vom 07.5.2007 – Aktenzeichen: 1 U 19/06) sah dies jedoch anders. Während der schöne Rene eine nicht hinzunehmende Ehrverletzung durch das “dauernd” erkannte, wertete der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts dagegen das umstrittene Wort im Sinne von «andauernd/lang dauernd» und sprach von einem «Werturteil mit Tatsachenkern», wie Gerichtssprecherin Martina Schwonke erläuterte. Das OLG liess auch die Revision zum BGH nicht zu. Technischer K.O. Sieg für Jauch also.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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