Betriebsbedingte Kündigungen werden in der betrieblichen Praxis mehr und mehr durch Aufhebungsvereinbarungen verdrängt, auch wenn dabei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Sperrzeit droht. Häufig honorieren Arbeitgeber die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages mit einer „Turboprämie“ (JuracityBlog berichtete). Ein Aufhebungsvertragsmuster mit einer kurzen Erläuterung und Tipps zu Steuern und Arbeitsagentur  stellen wir auf www.kuendigung.de zur Verfügung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl (bei Köln/Bonn)

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