Ein Kollege berichtet…:
Über Mobiltelefon wurde der Kollege von der Mitarbeiterin über die Festnahme eines Mandanten informiert. Flugs die Polizei angerufen, den Mandanten instruiert, keine Aussage zu machen und ein entsprechendes Telefaxschreiben angekündigt.

Zugegebenermaßen, die Bitte an die Mitarbeiterin, ein Telefax an die Polizei abzufassen, erfolgte über das Mobiltelefon und Nebengeräusche während des Telefonates, in welchem das Telefaxschreiben Wort für Wort diktiert wurde, waren aufgrund des Umstandes, daß sich der Kollege im Freien aufhielt, nicht ausgeschlossen.

Gottseidank hat der – andere – in der Kanzlei befindliche Kollege das Telefax noch korrekturgelesen, bevor er unterzeichnete.

Die Polizei hätte sich wohl sonst gewundert, warum der Mandant „von seinem Zweigerecht“ Gebrauch machen sollte…

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