Das VG Wiesbaden hat sich in seinem Urteil vom 27.03.07 – 25 BK 1366/06 – eine bemerkenswerte Einschätzung zur gängigen Sprachwahl in Dienstzimmern deutscher Behörden vertreten.

Ein Polizeiobermeister hatte in einem Dienstraum auf dem Frankfurter Flughafen in Gegenwart eines Reisenden in einem Boulevard-Blatt die Abbildung einer spärlich bekleideten weiblichen Person betrachtet und dabei geäußert „Mann, hat die große Dinger!“.

Der Dienstherr hielt das für unangemessen und erkannte einen Verstoß gegen die Pflicht zum achtungswürdigen Verhalten insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Äußerung in Gegenwart eines Bürgers gefallen war. Wegen dieses Vorfalls und anderer Geschehnisse wurden die Dienstbezüge des Beamten gekürzt.

Das VG Wiesbaden verneinte in Bezug auf die Äußerung des Beamten einen Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten mit der Begründung, daß die Bemerkung des Beamten über die Abbildung bzw. ähnliche Bemerkungen über entsprechende Abbildungen in der weitverbreiteten Tageszeitung in den Diensträumen von Behörden jedenfalls „nicht unüblich“ seien. Auf die Frage des Wahrheitsgehalts der Behauptung des Beamten kam es demnach nicht an. Jedenfalls ist hierzu ausweislich der Pressemitteilung des VG kein Beweis erhoben worden.

Allerdings verblieb es wegen anderer Verfehlungen bei einer Geldbuße für den Beamten.

Fundstelle: Mitteilung des VG Wiesbaden zum Urteil vom 27.03.07 – 25 BK 1366/06 –

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

http://www.beamtenrecht.de

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