Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA) vorgelegt, nach welchem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte , welches in der Vergangenheit ein immer schlechter werdendes Image aufwies, in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffenlichen Rechts in Form der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA) überführt werden soll. Durch diese Umstrukturierung soll „ein effektives und auf hohem Niveau stehendes Zulassungsmanagment bei neuen Medikamenten“ sichergestellt werden.
Diese Umstrukturierung wurde von Experten empfohlen. So ist das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodunkte insbesondere wegen der schleppenden Zulassungsverfahren und dem Mangel an Forschungsarbeit in Kritik geraten. Die nunmehr im Gesetzesentwurf vorgesehen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur könne aufgrund der Organisationsform der eigenverantwortlich geführten Agentur, schnelle und qualitative Entscheidungen treffen, die auf dem eurpoäischen Markt wettbewerbsfähig sind.
Quelle: Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Hörstrup
Rechtsanwältin
Rechtsanwälte Felser