Wenn das Geld knapp wird, und der Sparstrumpf schon leer, geht für viele Versicherte der Weg an der Lebensversicherung nicht mehr vorbei. Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen nehmen nach einer Allensbachstudie zu. 36 % der Versicherten, die den Vertrag kündigten, benötigten 2007 die Auszahlung zur Tilgung von Krediten und Schulden, immerhin 11 % mehr als noch 2006.

Politiker mit ihren Pensionsansprüchen können leicht Schönwetterreden über die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge halten. Konnten früher viele Arbeitnehmer ihren beruflichen Lebenslauf über 30 Jahre beruhigt planen, gilt diese Sicherheit heute nicht mehr. Selbst in Großunternehmen ist der Arbeitsplatz – wie jeder weiß – nicht mehr sicher. 18 % der Kündigungen von Lebensversicherungen waren nach der Allensbach Studie im Jahre 2007 auf Arbeitslosigkeit zurückzuführen, 2 % mehr noch als im Vorjahr. Wer unverschuldet durch eine betriebsbedingte Kündigung aus dem Arbeitsmarkt rausfällt, findet sich heutzutage zu seiner Überraschung schnell als Leiharbeitnehmer zu Tarifen wieder, die auf Mindestlohnniveau liegen.

Da kann sich mancher die Lebensversicherung schlicht nicht mehr leisten, die er – selten dem Rat der Politik, sondern meist der vermeintlichen Vernunft folgend – abgeschlossen hatte. Es stellt sich dann die Frage, ob die Lebensversicherung gekündigt werden muß. Es gibt daneben nämlich noch andere Alternativen wie die Beitragsfreistellung, der Verkauf oder die Beleihung mit einem Darlehen. Die denkbar schlechteste Alternative ist dabei die Kündigung der Lebensversicherung, da gerade bei noch nicht so lange bestehenden Versicherungen der Rückkaufswert niedrig ist (erst mal werden nämlich die Provisionen für die Vermittler abgezogen, bevor überhaupt etwas aufs Guthabenkonto kommt …). Die Beitragsfreistellung vermeidet zwar diesen Nachteil, spart auch die Beiträge in der Zukunft, entlastet also den Haushaltsetat, bringt aber kein Geld zur Auszahlung. Hier helfen nur die Alternativen „Verkauf der Lebensversicherung“ und „Beleihen der Lebensversicherung“. Bei einem Verkauf kann man zwischen 7 und 15 % mehr Geld erhalten als die Auszahlung bei einer Kündigung betrüge. Eine Alternative, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das Policendarlehen. Dabei bleibt die Versicherung und damit der Versicherungsschutz erhalten.

Gerade wenn das Geld drückt, neigen viele Menschen zu Schnellschüssen. Trotzdem sollte man einen Termin bei einer Verbraucherberatung oder einem Versicherungsberater vereinbaren. Soviel Zeit muss sein. Und lohnt sich immer.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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