Öffnungszeiten über Allerheiligen, Weihnachten und Neujahr

Auch unsere Mitarbeiter lieben lange Wochenenden. Wir haben unsere Kanzlei daher über das lange Wochenende an Allerheiligen (01. und 02. November 2018) geschlossen.

Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Selbstverständlich haben wir die an diesen Tagen ablaufenden Fristen längst bearbeitet. Sie können uns auch per Mail erreichen. Wir beantworten diese schnellstmöglich.

Ab Montag, den 05. November 2018 sind wir ab 09:00 Uhr wieder zu unseren Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr und Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr) für Sie da.

Über Weihnachten 2018 und Neujahr 2019 schließen wir unsere Kanzlei vom 24. Dezember 2018 bis einschließlich 02. Januar 2019.

Selbstverständlich haben werden wir die an diesen Tagen ablaufenden Fristen ebenfalls zuvor bearbeiten. Sie können uns auch per Mail erreichen. Wir beantworten diese schnellstmöglich.

Ab Mittwoch, den 02. Januar 2019 sind wir ab 09:00 Uhr wieder zu unseren Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr und Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr) für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein erholsames langes Wochenende.

Ihr Team von Felser Rechtsanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.