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Am Dienstag, den 17. November 2015 und am Samstag, den 21. November 2015 berichtete maintower, das Boulevardmagazin des Hessischen Rundfunks, unter anderem über die Abzockmasche sogenannter Online-Branchenverzeichnisse. Für den Beitrag beantwortete unser Mitarbeiter Michael Fengler als Experte die Fragen der Redaktion.
Im Fokus des Beitrags stand der Fall von Frau Waltraud Zuspann, einer 85-jährigen Rentnerin aus Gießen. Sie hatte einen Anruf bekommen von EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz. Frau Zuspann soll am Telefon ein Werbevertrag aufgeschwatzt worden sein, den sie gar nie abschließen wollte. Die Kosten von über 350 Euro steigen stetig durch Mahnungen, belaufen sich inzwischen auf fast 500 Euro. Die 85-Jährige schläft keine Nacht mehr durch und ist verzweifelt.
Abzocke durch Online-Branchenverzeichnisse oft mit Tonbandmitschnitt
Unser Mitarbeiter Michael Fengler, der bereits aus seiner Praxis mit der von EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, praktizierten „Zwei-Anrufe-Methode“ (zunächst ein unerlaubter Werbeanruf gefolgt von einem zweiten Anruf mit Tonbandmitschnitt) vertraut ist, kommentierte dieses Vorgehen folgendermaßen: „Ich glaube, dass kein seriöses Unternehmen darauf angewiesen sein sollte, am Telefon Verträge abzuschließen. Ich glaube, dass seriöse Unternehmen regelmäßig mit schriftlichen Angeboten agieren.“
Vertrag über Eintrag in Online-Branchenverzeichnisse kann trotz unzulässigen Werbeanrufs zustande kommen
In der Vergangenheit haben sich einige Gerichte dennoch auf Seiten der Anrufer, auch besagter Online-Branchenverzeichnisse, gestellt und dies wie folgt begründet: „Nur weil der Anruf an sich unzulässig war, und man den nicht hätte durchführen dürfen, ist der Vertrag trotzdem wirksam. Und deshalb hilft das den Angerufenen in den meisten Fällen leider nicht.“, so Fengler im Interview mit maintower.
Forderungen von Online-Branchenverzeichnissen oftmals unbegründet
Leider zahlen viele Betroffene die Rechnungen von EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, oder anderen Anbietern sogenannter Online-Branchenverzeichnisse, weil sie aufgrund des Telefonmitschnitts annehmen, sie seien vertraglich gebunden. Doch die mit der „Zwei-Anrufe-Methode“ bzw. eines unzulässigen Werbeanrufes zustande gekommenen Verträge sind oftmals angreifbar. Wer eine Rechnung von EBVZ.de – Verlag für elektronische Medien Melle, Inhaberin Vanessa Gambietz, oder anderer Anbieter sogenannter Online-Branchenverzeichnisse erhält, sollte sich daher mit einer durchdachten Abwehrstrategie, die etwa von einem versierten Rechtsanwalt geboten werden kann, gegen die Forderung zur Wehr setzen.
Einer Aufzeichnung niemals zustimmen
Fengler empfahl den Zuschauern von maintower überdies nicht nur in Bezug auf Online-Branchenverzeichnisse, sondern generell im Umgang mit Werbeanrufen:
- Einer Telefonaufzeichnung niemals zustimmen.
- Als Mitarbeiter oder Familienmitglied niemals ohne die ausdrückliche Zustimmung des tatsächlichen Eigentümers/Inhabers handeln.
- Immer auf ein schriftliches Angebot bestehen.
Die ganze Sendung von Samstag, den 21. November 2015 finden Sie hier: maintower, Sendung vom 21. November 2015
Die Themenübersicht der Sendung maintower von Samstag, 21. November 2015 finden Sie hier: Themenübersicht
Michael Fengler
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Bildnachweis:
Bildschirmfoto aus der ARD-Mediathek, maintower, Hessischer Rundfunk, Sendung vom 21. November 2015.