Versäumte Inspektionen müssen den Autofahrer bei einem technischen Mangel nicht die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler kosten. Wie gw-trends online berichtet, hat das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 8.3.2007 – 5 U 1518/06) durch ein jetzt bekannt gewordenes Urteil entsprechend entschieden. Dies gelte aber nicht, wenn der Händler nachweisen könne, dass der technische Fehler bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten wäre.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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