blog.juracity.de hat die muntere Inanspruchnahme der Justiz im Zusammenhang mit der spanischen Doping-Affäre „Operation Puerta“ und um den Radsportler Jan Ullrich bereits mehrfach kommentiert und über die Strafanzeige der Professorin der Universität Bielefeld Britta Bannenberg gegen Ullrich wegen Betrugs zu Lasten seines Arbeitgebers und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung Ullrichs gegen den Heidelberger Molekularbiologen Dr. Werner Franke, die es Franke vorläufig untersagt, weiter in den Medien zu kolportieren, Ullrich habe € 35.000 an den spanischen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes für die Lieferung diverser Doping-Mittel gezahlt, sowie über die im Gegenzug von Franke gegen Ullrich gestellte Strafanzeige wegen vermeintlicher falscher eidesstattlicher Versicherung berichtet.

Ullrich hat nun in dem Berufungsverfahren Frankes gegen den von Ullrich erwirkten vorläufigen „Maulkorb“ wiederum obsiegt. Das OLG Hamburg bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung unter dem Aktenzeichen – 7 U 117/06 -. Die Vorsitzende Richterin befand die Äußerungen Frankes angesichts des damaligen Ermittlungsstandes als nicht durch die Aktenlage gerechtfertigt und insoweit das Persönlichkeitsrecht des umstrittenen Radstars als verletzt. Allerdings wies die Pressekammer auch darauf hin, daß damit keine abschließende Entscheidung über die Frage der inhaltlichen Berechtigung der von Franke geäußerten Vorwürfe getroffen sei.

Für Ullrich können sich die Siege auf den Sprintetappen des eiligen Rechtschutzes also durchaus noch als Pyrrhussieg in der Gesamtwertung entpuppen: Die beiden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren laufen noch, Ullrich hat angeblich immer noch keine neue Fahrer-Lizenz, geschweige denn ein Team, das Doping-Verfahren des Schweizer-Radsportverbandes ist ebenfalls noch anhängig…

Fundstelle: Artikel in der Kölnische Rundschau
Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

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