Am heutigen Vormittag hat das Landgericht Hildesheim in dem Strafverfahren wegen der „Heros-Pleite“ das Urteil verkündet.
Die Heros-Firmengruppe war das größte deutsche Geldbearbeitungsunternehmen – neben Geld- und Werttransportunternehmen auch das Zählen – mit einem Marktanteil von 50 Prozent, bis zum Zusammenbruch im Februar 2006. Zu diesem Zeitpunkt war offenbar geworden, daß erhebliche Fehlbestände bestanden.

Obwohl nach außen stark, habe Heros nie mit Gewinn gearbeitet und in einer Art Schneeballsystem Löcher gestopft, führte das Landgericht Hildesheim unter anderem in der Urteilsbegründung aus. Der Firmengründer, Karl Heinz Weis, sowie ein Geschäftsführer, bzw. zwei Prokuristen von weiteren, zur Heros Firmengruppe gehörenden Gesellschaften (u. a. die NordCash Geldbearbeitungsgesellschaft mbH) hatten Gelder für eigene Zwecke abgezweigt. Zur Verschleierung wurden Auszahlungen an Kunden um rund einen Tag verzögert. Insgesamt seien Beträge in dreistelliger Millionenhöhe (270 Millionen Euro) unterschlagen und dabei erhebliche Summen in die eigene Tasche gesteckt worden, mehr als 1000 Firmen sollen geschädigt worden sein.

Als dann unerwartet der Großkunden Lidl kündigte, sei der Zusammenbruch erfolgt, es erfolgte die Festnahme der vier Manager und drei Tage die Insolvenzanmeldung des Unternehmens.

Firmengründer Weis, wurde wegen schwerer Untreue und Bankrott zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt, die drei Mitangeklagten wurden zu Haftstrafen von sechseinhalb bis acht Jahren verurteilt.

Einer der Mitangeklagten war in Frechen (Rheinland, bei Köln) wohnhaft und dort als großzügig bekannt (Quelle: Beitrag Radio Köln), da er beispielsweise auch örtliche Vereine großzügig unterstützte.

Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu

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