Das Rechtsdienstleistungsgesetz eröffnet den Verbänden ungeahnte Möglichkeiten, ihr Leistungsangebot zu erweitern. Das legen Veröffentlichungen in Verbandsforen nahe. Jeder Mottorradclub kann zum Verkehrsrecht beraten, jeder Mieterverein zum Mietrecht, jede Krankenkasse zum Sozialversicherungsrecht, jede Arbeitnehmervereinigung zum Arbeitsrecht, jeder Väterverein zum Familienrecht, jeder Lohnsteuerhilfeverein zum Steuerrecht, jeder Patientenverein zum Arzthaftungsrecht – und zwar mit eigenen Juristen. Die Rechtsschutzversicherer sind ebenfalls weit gekommen bei der faktischen Durchsetzung einer eigenen Rechtsberatung. Nach Informationen aus gesicherten Quellen steuern die Rechtsschutzversicherer durch Rationalisierungsabkommen mit vertraglich gebundenen Anwälten, die schon auf Gebühren (und auf die Unabhängigkeit sollte man dann nicht wetten) verzichten, um Mandate zu bekommen, fast ein Viertel des Rechtsberatungsmarktes. Nur noch ein immer kleinerer Teil der Mandanten geht „zum Anwalt Ihres Vertrauens“. Die meisten Versicherten folgen brav der Empfehlung ihrer Versicherung, die dieses Verhalten mit entsprechenden Mitteln belohnt, aber immer die „billigen“, nie die guten Anwälte empfiehlt. Diese denken nämlich nicht daran, solche Zumutungen zu unterzeichnen. Die anwaltlichen Funktionäre sind von dieser Problematik offensichtlich nicht betroffen, denn mit einem besonders aktiven Spieler auf diesem Markt hat der DAV auch noch ein eigenes Kooperationsabkommen geschlossen. Von einigen unaufgeregten Statements zu Beginn der ersten Avancen für Rationalisierungsabkommen haben die Standesvertreter die Hände wieder brav in den Schoß gelegt. Und gleich ein Abkommen mit der Advocard geschlossen, was im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit kein gelungener Coup sein dürfte. Man kann sich durchaus fragen, ob in 10 Jahren die Anwälte, die für normale Mandanten tätig sind, noch den Namen „freie Anwälte“ verdienen – oder ob sie in Wirklichkeit längst die Interessen der Versicherer und rechtsdienstleistenden Vereine vertreten. Und berechtigte Klagen abwimmeln. Gibt dann vielleicht sogar Punkte im internen Ranking des Versicherers.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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