Die Adressen und Internetseiten jedes der 18 Landesarbeitsgerichte in Deutschland (die Bundesländer NRW und Bayern unterhalten mehrere Landesarbeitsgerichte; Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Landesarbeitsgericht) kann man jetzt unter Landesarbeitsgerichte.de finden. Dort findet man auch eine kurze Erläuterung zum Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit, Infos zur Statistik und eine Kritik der Spaghettiadressen, die in der Ministerialverwaltung offenkundig mangels informationstechnischer Kompetenz leider immer noch verbreitet sind. Die Landesarbeitsgerichte sind für die Berufung im Arbeitsrecht gegen Urteile der Arbeitsgerichte und die Beschwerde im Beschlussverfahren gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte zuständig.

>>> Daten aller Landesarbeitsgerichte in Deutschland

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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