Ein Vorstandsvorsitzender einer AG wollte von der Agentur für Arbeit die freiwillige Weiterversicherung um gegebenenfalls Arbeitslosengeld I beziehen zu könne. Da die Agentur sich verweigerte, klagte er vor dem Sozialgericht in Düsseldorf. Er war nach Jahren als Angestellter zum Vorstand einer Aktiengesellschaft bestellt worden.

Der Kläger hielt die Bestimmungen der §§ 27, 28 SGB III für widersprüchlich. Dem wollte das Gericht nicht folgen. Das Gericht sah es ferner als unbeachtlich an, dass es sich vorliegend nur um eine kleine AG gehandelt habe. Denn das Gesetz knüpfe an die Rechtsform Aktiengesellschaft, nicht aber an deren Größe an. Daher verbiete sich auch eine Einzelfallbetrachtung.

Der Kläger hat Berufung eingelegt.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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