Nachdem der Traditionsverein 1. FC Köln am vergangenen Sonntag sein Fußball-Zweitligaspiel mit 0:5 bei Rot-Weiss Essen verloren hat, hat der Verein nun die ersten Konsequenzen aus dieser herben Niederlage gezogen. Die Vereinsführung hat auf der Internetseite mitgeteilt, dass sämtliche Punktprämien der Rückrunde rückwirkend bis auf weiteres eingefroren werden.

Hier stellt sich natürlich die Frage, ob diese Maßnahme arbeitsrechtlich unbedenklich ist oder zu weiteren Problemen mit den Spielern – auch außerhalb des Spielfeldes – führen kann.

Grundsätzlich findet das Arbeitsrecht auch auf die Vertragbeziehungen zwischen dem 1. FC Köln und seinen Spielern Anwendung. Das heißt im Klartext, dass der 1. FC Köln grundsätzlich wie jeder andere Arbeitgeber auch die einschlägigen arbeitsrechtlichen Normen zu berücksichtigen hat.

Die Spieler sind auf Grund eines abgeschlossenen Arbeitsvertrags für den Verein tätig und somit auch als Arbeitnehmer des Vereins anzusehen. Der Verein als Arbeitgeber muss sich an die vertraglich vereinbarten Leistungen halten und kann diese nicht einfach einseitig abändern. Hat der Verein den Spielern eine Prämie oder einen Gehaltsbestandteil vertraglich zugesichert, kann er von dieser vertraglichen Verpflichtung nicht wieder einseitig runterkommen. Der Spieler hat dann – immer eine vertragliche Regelung vorausgesetzt – einen Anspruch auf die erworbenen Prämien. Dieser Anspruch kann notfalls im Klageverfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht Köln durchgesetzt werden.

Auch die Spielergewerkschaft vdv betrachtet diese Maßnahme der Vereinsführung mit Skepsis. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger in seinem Artikel vom 22.02.2007 berichtet, hält der vdv-Geschäftsführer Baranowsky die Maßnahme des Vereins für nicht haltbar. Sofern die Prämienzahlung auf einer vertraglichen Grundlage basiere, sei ein Eingreifen der Spielergewerkschaft möglich.

Dem 1. FC Köln stehen nach dieser Maßnahme nicht nur auf dem Fußballplatz schwere Zeiten bevor.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.kuendigung.de

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