Arbeitsrecht ist nicht nur in der anwaltlichen Praxis ein wichtiges Rechtsgebiet. 2008 entfielen laut der D.A.S.  rund ein Viertel aller versicherten Rechtsstreitigkeiten auf das Arbeitsrecht. In der Schweiz sind es rund 30 % aller Schadensfälle in der Rechtsschutzversicherung. Maßlos übertrieben ist allerdings die Behauptung von Roland Vorstands Horrion, die in IMPULSE wiedergegeben ist: „90 Prozent der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigungen führen zum Prozess“, weiß Roland-Chef Gerhard Horrion aus den Unterlagen seiner Gesellschaft. Da sind die wissenschaftlichen Statistiken doch aussagekräftiger und sprechen eine ganz andere Sprache, nach Forschungen der Böckler-Stiftung und Prof. Höland liegt der Anteil bei ca. 15 %. Die Fachzeitschrift“Arbeit und Recht“ berichtet davon, dass nur 12 % aller gekündigten Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagen. Selbst bei Statista liegt der auf den Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft beruhende Anteil der Klagen im Mittel bei ca. 30 %, unterschlägt aber die Kleinbetriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern. Dort wird erfahrungsgemäß kaum geklagt, aus anwaltlicher Sicht mangels Kündigungsschutz nach dem KSchG auch konsequent. Fazit: Nichts genaues weiß man nicht, aber man sollte auch nicht übertreiben, liebe Roland.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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