Ein recht morbider Fall wurde jüngst vor dem Arbeitsgericht Bonn verhandelt. Ein 53 – jähriger ist seit ca. 20 Jahren in der Pathologie eines Bonner Krankenhauses beschäftigt. Sein Job besteht darin, sezierte Leichen in einen entsprechenden Zustand zu bringen. Offensichtlich war das Krankenhaus nun mit den Arbeiten des Mitarbeiters nicht mehr zufrieden und kündigte den Arbeitsvertrag wegen schlechter Leistung.

Der Mann erhob Kündigungsschutzklage. Der Anwalt des Krankenhaus erklärte,  der Kläger habe mehrfach handwerkliche Fehler gemacht. Mit anderen Worten: Beim Zunähen von Leichen sei gepfuscht worden. Der Kläger räumte die Fehler nicht ein, erklärte aber, unter ungeheuerem Druck arbeiten zu müssen. So müssten heute zwei Mitarbeiter das erledigen, was früher von fünf Mitarbeitern bewältigt wurde.

Die Parteien streben eine gütliche Einigung an. Bis zu einer Klärung soll der Kläger zunächst zumindest hälftig in der Fahrbereitschaft eingesetzt werden. Ob der Kläger wieder Leichen näht wird, ist noch nicht entschieden.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Anwälte in Brühl, Köln und Bonn

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Express

1 Kommentar

  1. RA Felser
    15. Dezember 2008 12:22

    Verflixt und zugenäht. Low Performer in der Pathologie sind das letzte, was man in diesem Leben brauchen kann.