Einer muslimischen Krankenschwester war von einem christlichen Krankenhaus wegen des Tragens eines Kopftuches fristlos gekündigt worden. Die Frau erhob vor dem Arbeitsgericht Köln Kündigungsschutzklage. Und die Richter gaben der Klägerin Recht. Ein Kopftuch als Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam
ist nach Auffassung der Kölner Richter auch für kirchliche Träger kein Grund zur Kündigung einer Mitarbeiterin. Das Krankenhaus wurde folgerichtig zur Weiterbeschäftigung verurteilt. Soweit bekannt ist dieses Urteil bisher einzigartig.
Quelle: ksta.de
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht