dann sollte man weder die Tür aufmachen noch ans Telefon gehen. Bei einem großen Buchhändler erhielten die Arbeitnehmer vom Insolvenzverwalter am 31.12. im Laufe des Tages ein Briefchen. Darin befanden sich allerdings keine Neujahrswünsche, sondern die fristgemäße Kündigung. Die Zustellung an Sylvester – auf den letzten Drücker – war der Versuch, die Kündigungsfrist möglichst um einen Monat zu verkürzen und so noch etwas Geld einzusparen. Da nicht alle Mitarbeiter angetroffen wurden, fanden diese nach dem Einkauf einen Anruf der Art vor: „Liebe Frau …, schauen Sie mal in Ihren Briefkasten. Beste Grüße, Ihr Insolvenzverwalter“. Trotzdem gelang die Zustellung der Kündigung an Sylvester nicht in allen Fällen, denn nach der Rechtsprechung ist ein Zugang nur dann am Tage der Zustellung erfolgt, wenn diese vormittags zu den (immer noch) üblichen Postzustellungszeiten erfolgt. Und nicht jeder hatte den Gesandten des Insolvenzverwalters die Tür geöffnet oder auf Wunsch des Anrufers doch noch vor Mitternacht in den Briefkasten geschaut … Muß man ja auch nicht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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