Fachkräftemangel! Aufschwung! Gehälter und Stundensätze für IT-Fachkräfte steigen! Eine gute Gelegenheit zum Jobwechsel. Also eine Eigenkündigung, wie die Juristen das nennen. Wie Sie das souverän und ohne verbrannte Erde zu hinterlassen tun können, schildert die Zeitschrift Computerwoche anschaulich. Was Sie rechtlich bei der Eigenkündigung zu beachten haben, können Sie bei uns nachlesen. Denn Sie wollen sicher nicht, dass Ihr alter Arbeitgeber Ihren neuen durch einstweilige Verfügung darüber informiert, dass Ihre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Häufig wird auch eine Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung übersehen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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