die einen sagen so, die anderen so. Während das OLG Köln beim schnellen Kürzel grosszügig ist (so Biallo.de), selbst wenn nur eine „Welle“ erkennbar ist, scheinen die Arbeitsgerichte strenger zu sein. Jedenfalls war das Arbeitsgericht Hanau der Meinung, eine unleserliche Unterschrift mache eine Kündigung unwirksam. Mal sehen was das Hessische Landesarbeitsgericht dazu sagt …
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte