RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 19.06.2006 – Aktenzeichen VIII ZR 284/05 – über die Klage eines Altvermieters gegen seinen ehemaligen Mieter auf Zahlung von rückständigen Mietzins und sprach ihm den gesamten Rückstand zu. Dabei hatte der Mieter aufgrund des sogenannten Zurückbehaltungsrechts wegen eines Mietmangels in Form eines Wasser- und Schimmelfleckes die Miete gekürzt. Zwar …
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Der BGH (Urteil vom 30.08.2006, Aktenzeichen XII ZR 98/04) entschied, dass dem Kind beim Elternunterhalt ein angemessenes Schonvermögen für die eigene Altersvorsorge zu belassen ist. Grundsätzlich muss ein Kind nicht nur aus eigenem Einkommen Elternunterhalt aufbringen. Eine Unterhaltspflicht kann auch bestehen, wenn Vermögen des Kindes vorhanden ist, aus dem Unterhaltszahlungen erbracht werden können. Dabei ist …
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Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat mit seinem Beschluss (gerichtliches Aktenzeichen: 8 TaBV 58/06) die Flucht einer Klinik aus dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes in den Bereich des Kirchenrechts gestoppt.
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So entschied der dritte Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg mit einem am 28.08.2006 bekannt gegebenen Urteil – Aktenzeichen L 3 SB 2251/05 – und wies damit die Berufung eines an Diabetes erkrankten Klägers zurück. Dabei begehrte der Kläger aufgrund des hohen Therapieaufwandes seiner Diabeteserkrankung …
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Das Landgericht Frankfurt entschied durch Beschluss vom 28.08.2006 – Aktenzeichen 2-04 O 521/05 –, dass die Klage des Entführers und Mörders des Bankierssohnes Jakob von Metzler gegen das Land Hessen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 10.000 € wegen der ausgesprochenen Folterandrohungen im Ermittungsverfahren keine Erfolgsaussichten habe und der Kläger daher wegen mangelnder Erfolgaussichten keine …
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