Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendmagazinen wettbewerbswidrig
Der Erste Zivilsenat hat mit Urteil vom 06.04.2006 (AZ.: 1 ZR 125/03) entschieden, dass die Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendmagazinen als wettbewerbswidrig einzustufen ist, wenn sie lediglich über die Minutenpreise („1,86 € pro Minute“) informiert. Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne geworben und darauf hingewiesen, dass das Herunterladen dieser Klingeltöne …
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Veröffentlicht am: 6. April, 2006 von RA Michael W. Felser
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