RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Kündigt ein Arbeitnehmer seine Stelle, riskiert er regelmäßig die Verhängung einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Anders liegt der Fall aber, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Das LSG Hessen (Urteil vom 18.06.2009 L 9 AL 129/08) hat als wichtigen Grund nun auch die
Weiterlesen >
Ein Müllmann hatte bei der Sperrmüllsammlung ein Kinderreisebett entdeckt. Dies konnte der Famlienvater gut gebrauchen und nahm es mit. Der Arbeitgeber erkannte in dem Verhalten aber einen Diebstahl und sprach die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Mannheim erklärte diese Kündigung gleichwohl für
Weiterlesen >
Von 3,5 Richterstellen sind am Arbeitsgericht in Lüneburg nur 2,5 Stellen besetzt. Durch einen Haushaltsstopp kann die freigewordene Richterstelle am Arbeitsgericht nicht besetzt werden. Der Direktor des Lünebugrer Arbeitsgerichts, Eckehard Wackenroder, hat Verständnis signalisiert, wenn Betroffene sich beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts und beim Justizministerium beschweren. Schließlich
Weiterlesen >
Heute ist Teil 3 der Kündigungsserie auf Bild.de erschienen. Nach dem Teil 1 „So schützen Sie sich VOR der Kündigung!“ und Teil2 „So reagieren Sie auf Ihre Kündigung!“ geben Bild.de und Kuendigung.de unter der Headline „Arbeitslos was nun“ Tipps zum Thema Arbeitsamt und Arbeitslosengeld. Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsloser, die wichtigsten Infos hat
Weiterlesen >
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Berliner Kassiererin „Emmely“ hat das Bundesarbeitsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen. Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt wird sich nun mit der Frage befassen, ob die Arbeitsgerichte bei der Urteilsfindung das Verhalten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess berücksichtigen dürfen. Emmely war
Weiterlesen >