RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Eine kostenlose Rechtsberatung glaubte ein Architekt erhalten zu haben, als er einen Rechtsanwalt wegen einer gesellschaftrechtlichen Angelegenheit aufsuchte und dort jedenfalls über die Höhe der Prozesskosten informiert wurde. Das Amtsgericht Brühl klärte den Architekten, der zuvor vergeblich die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet hatte, darüber auf, dass die Erteilung von Beratungen und Auskünften den Hauptberuf des Anwalts darstellen …
Weiterlesen >
Arbeitsrecht ist nicht nur in der anwaltlichen Praxis ein wichtiges Rechtsgebiet. 2008 entfielen laut der D.A.S. rund ein Viertel aller versicherten Rechtsstreitigkeiten auf das Arbeitsrecht. In der Schweiz sind es rund 30 % aller Schadensfälle in der Rechtsschutzversicherung. Maßlos übertrieben ist allerdings die Behauptung von Roland Vorstands Horrion, die in IMPULSE wiedergegeben ist: „90 Prozent …
Weiterlesen >
Auch die verbliebenen sieben tapferen Richter des Arbeitsgericht Dortmund und die Justizangestellten und -beamten ertrinken angesichts der Klagewelle in Akten. Dabei sind von zehn Kammern nur sieben besetzt. Das Justizministerium NRW will helfen, indem es kein weiteres Personal abbaut …(!). Der DGB Rechtsschutz verzeichnet im ersten Quartal 2009 eine glatte Verdoppelung
Weiterlesen >
Ein häufig übersehenes, aber wirksames Mittel gegen eine betriebsbedingte Kündigung und sogar gegen die berüchtigte Namensliste ist der Wiedereinstellungsanspruch. Damit ist nicht – wie von Arbeitnehmern gerne verwechselt – die Klage gegen die Kündigung selbst gemeint, sondern
Weiterlesen >
Nein, das ist keiner der üblichen Scherze über die besondere Beziehung von Schwiegermutter und Ehemann der Tochter. Tatsächlich konnte die Schwiegermutter unseres Mandanten, dem mitgeteilt worden war, daß er in Kürze eine betriebsbedingte Kündigung erhalten werde, diesen vor der Kündigung schützen. Unser Mandant war augenscheinlich schwerbehindert, das Problem war, er hatte (noch) keine Anerkennung als …
Weiterlesen >