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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Arbeitsgericht Hamburg verbietet doch Kitastreik

Selbst am Arbeitsgericht Hamburg scheinen sich die Richter nicht einig zu sein. Nachdem das Arbeitsgericht Hamburg zunächst – anders als das Arbeitsgericht Kiel, aber in Übereinstimmung mit den Arbeitsgerichten in Gießen, Jena und Görlitz – die Streiks erlaubte 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 11. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Abfindung schnell vereinbaren – vor ALG II

Das Bundessozialgericht (BSG,  Urteil vom 3.3.2009 – B 4 AS 47/08 R) hat entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Ab­findung beim Arbeitslosen­geld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist. In dem vom BSG entschiedenen Fall hatte der Kläger eine Abfindung in Höhe von 6500 Euro erst nach Zwangsvollstreckungsmassnahmen 17 Monate nach dem Datum …

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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Wuppertal: Mehr Kündigungsschutzklagen 2009

Die Wirtschaftskrise hinterlässt in NRW nicht nur am Arbeitsgericht Köln seine Spuren. Auch das Arbeitsgericht Wuppertal verzeichnet für das Kalenderjahr 2009 einen weiteren Anstieg der Eingangszahlen. So lagen nach Angaben des Direktors des Arbeitsgerichts in der Zeit vom 1.12.2008 bis zum 14.1.2009 die Eingänge um 30,5% höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Während im Jahr …

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Teilnahme an Betriebsratssitzung im Urlaub

Der Teilnahme an einer Betriebsratssitzung während des Erholungsurlaubs liegt regelmäßig kein betriebsbedingter Grund im Sinne des § 37 Abs. 3 BetrVG zugrunde. Solche betriebsbedingten Gründe könnten nur vorliegen, wenn die Lage des Urlaubs 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsfrist ist auch bei Änderungskündigung zu beachten

Eine Änderungskündigung, die für den Beginn der geänderten Vertragsbedingungen die Kündigungsfrist liegt, ist unwirksam. Ein Änderungsangebot, das die Änderungen vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verlangt, muss der Arbeitnehmer selbst bei

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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