RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Vor dem Arbeitsgericht Mannheim wurde letzte Woche die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters einer Abfallentsorgungsunternehmens verhandelt, dem vorgeworfen wird, aus dem Abfall ein Kinderbett entnommen zu haben. Ein Betriebsratsmitglied hatte das gesehen und „gepetzt“. Das Unternehmen sah in dem Verhalten des Mitarbeiters einen Diebstahl, was dieser gar nicht verstehen kann, weil 5 / 5 ( 1 …
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Ein Metzger, der Hackfleisch umetikettiert und dabei das Mindesthaltbarkeitsdatum manipuliert, kann fristlos gekündigt werden, selbst wenn er schwerbehindert ist und seit mehr als 25 Jahren bei einer Supermarktkette beschäftigt ist, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 19.01.2009 – 5 Sa 1323/08). Der Leser wundert sich zunächst, was einen angestellten Metzger dazu bringen kann, das Mindesthaltbarkeitsdatum …
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Das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 26.03.2009 Aktenzeichen L 9 AL 33/06 entschieden, dass Kurierfahrer, die in ein Auftragsvergabesystem eines Transportunternehmens eingegliedert sind und deren Firmenschild verwenden müssen, versicherungspflichtige Arbeitnehmer und keine selbständig Tätigen sind. Der Kläger erledigte im vom BayLSG entschiedenen Fall mit einem eigenen Fahrzeug für eine Transportfirma Kurierfahrten. Als die …
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Geht´s jetzt an die Studenten PC´s, GEZ? Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht müssen nicht nur Jurastudenten zukünftig Rundfunkgebühren für den internetfähigen Personal Computer entrichten. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12. März 2009 – 7 A 10959/08.OVG entschieden, dass beruflich genutzte PC gebührenpflichtig sind. Ein Anwalt hatte vor dem Bayerischen VGH
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Das Landesarbeitsgericht Köln hat heute den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 bestätigt, nach dem die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist. Tariffähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Vertragspartei eines Tarifvertrages zu sein. Die GNBZ kann daher nicht wirksam Tarifverträge über Mindestlöhne abschliessen. Die GNBZ hatte im Dezember 2007
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